Im Zusammenhang mit Veränderung des Krankenstandssystems ab 1.1.2009 bietet Ihnen unsere Gesellschaft eine regelmäßige Kontrolle Ihren Angestellten beim Krankenstand schon von 1200,- CZK pro Monat.
Eine regelmäßige Stichprobenkontrolle Ihrer arbeitsunfähigen Angestellten im Zeitraum der ersten 21 Tage von Arbeitsunfähigkeit, das Aufschreiben eines Protokols über Anwesenheit usw.
Im Falle einer Feststellung, dass sich der Angestellte während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht an der Stelle aufhielt, die vom Arzt als Stelle des Aufenthaltes vorgeschrieben war, oder dass der Angestellte nicht die Zeit für freie Ausgänge einhielt. In diesen Fälle rechnet unsere Gesellchaft 10% vom Ersparen des Ersatzentgeldes, die Ihre Gesellschaft einem solchen Angestellten nich auszählt!
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